Schimmel in Schulen und Kitas

Schimmel in Schulen und Kitas

Institutionelle Gebäude stellen beim Thema Schimmel eigene Herausforderungen dar – strukturell wie rechtlich.

Warum Kinder besonders betroffen sind

Die WHO-Leitlinie stuft die Verschlimmerung von bestehendem Asthma bei Kindern als Zusammenhang mit ausreichender Evidenz ein – der stärkste Evidenzgrad, den die Leitlinie überhaupt vergibt. Kinder verbringen zudem einen erheblichen Teil ihrer Wachzeit in Schulen und Kitas, oft in Gebäuden, die älter und seltener saniert sind als der durchschnittliche Wohnungsbestand.

Hinzu kommt: Kinder können Beschwerden oft schwerer benennen und einordnen als Erwachsene. Ein Kind mit chronischem Husten oder häufigen Infekten wird selten von sich aus einen Zusammenhang zum Klassenzimmer herstellen.

Bauliche Besonderheiten von Schulen & Kitas

Hohe Belegungsdichte: Viele Menschen auf engem Raum erzeugen deutlich mehr Feuchtigkeit durch Atmung und Schwitzen als in einer normal genutzten Wohnung.
Unregelmäßige Nutzung: Ferienzeiten mit fehlender Beheizung und Lüftung können in Kombination mit anschließender Vollbelegung zu Feuchtespitzen führen.
Sanierungsstau: Öffentliche Gebäude gelten in Deutschland vielerorts als besonders sanierungsbedürftig, oft bei begrenzten kommunalen Budgets.
Container- und Interimslösungen: Schnell errichtete Ausweichgebäude haben teils andere bauphysikalische Eigenschaften als reguläre Massivbauten.

Wer ist zuständig?

Anders als bei einer Mietwohnung gibt es bei Schulen und Kitas kein einzelnes Mietverhältnis mit einem Vermieter. Träger ist in der Regel die Kommune (bei öffentlichen Schulen/Kitas) oder ein freier Träger. Zuständig für bauliche Mängel ist meist das kommunale Gebäudemanagement bzw. Schulamt.

Eltern und Lehrkräfte haben kein direktes Mietminderungsrecht wie bei einer privaten Wohnung – der Weg führt stattdessen über die Schulleitung, den Elternbeirat, das Gesundheitsamt oder in gravierenden Fällen die Arbeitsschutzbehörde (für das Personal).

Was Eltern und Personal tun können

✓ Auffälligkeiten (Geruch, Verfärbungen, gehäufte Beschwerden mehrerer Kinder) schriftlich bei der Schul-/Kitaleitung melden
✓ Elternbeirat bzw. Personalrat einbeziehen – gebündelte Meldungen haben mehr Gewicht als Einzelanliegen
✓ Bei anhaltender Untätigkeit das zuständige Gesundheitsamt informieren
✓ Für Angestellte: Betriebs-/Personalrat sowie Arbeitsschutzbeauftragte einschalten

Strukturell schwieriger, aber nicht aussichtslos

Weil bei öffentlichen Gebäuden mehr Zuständigkeiten und weniger direkte Druckmittel als bei einem Mietverhältnis bestehen, dauert die Durchsetzung oft länger. Gebündeltes, dokumentiertes Vorgehen über Eltern- oder Personalvertretungen erhöht die Erfolgschancen deutlich gegenüber Einzelbeschwerden.