Schimmel am Arbeitsplatz

Schimmel am Arbeitsplatz – andere Regeln als zu Hause

Während zu Hause das Mietrecht greift, gilt am Arbeitsplatz ein komplett anderes Regelwerk: das Arbeitsschutzrecht.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und zu minimieren – das schließt auch biologische Belastungen wie Schimmel ein. Anders als im Mietrecht gibt es hier keine automatische "Mietminderung"; stattdessen greifen Meldewege über Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte und Arbeitsschutzbehörden.

Die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben eigene Regelungen zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, zu denen auch Schimmelpilze zählen.

Die wichtigsten Unterschiede zum Wohnraum

Keine automatische Minderung: Es gibt kein Äquivalent zur automatischen Mietminderung – Ansprüche laufen über den Betriebsrat, die Fürsorgepflicht oder im Extremfall arbeitsrechtliche Schritte.
Meldeweg über den Betrieb: Erste Anlaufstelle ist meist die Sicherheitsfachkraft oder der Betriebsrat, nicht direkt eine Behörde.
Gefährdungsbeurteilung als Instrument: Arbeitgeber müssen Gefährdungen dokumentiert bewerten – ein Schimmelverdacht kann eine Aktualisierung dieser Beurteilung auslösen.
Home-Office als Grauzone: Arbeitet jemand im eigenen, schimmelbelasteten Zuhause, überschneiden sich Mietrecht und Arbeitsschutz – rechtlich noch wenig eindeutig geklärt.

Was Beschäftigte konkret tun können

✓ Auffälligkeiten schriftlich der Sicherheitsfachkraft oder dem Betriebsrat melden
✓ Um Einsicht in oder Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bitten
✓ Bei Untätigkeit: Gewerbeaufsichtsamt bzw. zuständige Berufsgenossenschaft einschalten
✓ Eigene Beschwerden und Zeitpunkte dokumentieren, gerade bei gehäuften Krankmeldungen im Team

Anderer Weg, gleiches Ziel

Ob Mietwohnung oder Arbeitsplatz – das Grundprinzip bleibt gleich: die Ursache muss gefunden und beseitigt werden. Nur der rechtliche Hebel dafür unterscheidet sich deutlich: Zuhause das Mietrecht mit automatischer Minderung, am Arbeitsplatz die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers über den betrieblichen Meldeweg.