Schimmel am Arbeitsplatz
Schimmel am Arbeitsplatz – andere Regeln als zu Hause
Während zu Hause das Mietrecht greift, gilt am Arbeitsplatz ein komplett anderes Regelwerk: das Arbeitsschutzrecht.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und zu minimieren – das schließt auch biologische Belastungen wie Schimmel ein. Anders als im Mietrecht gibt es hier keine automatische "Mietminderung"; stattdessen greifen Meldewege über Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte und Arbeitsschutzbehörden.
Die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) haben eigene Regelungen zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, zu denen auch Schimmelpilze zählen.
Die wichtigsten Unterschiede zum Wohnraum
Was Beschäftigte konkret tun können
Anderer Weg, gleiches Ziel
Ob Mietwohnung oder Arbeitsplatz – das Grundprinzip bleibt gleich: die Ursache muss gefunden und beseitigt werden. Nur der rechtliche Hebel dafür unterscheidet sich deutlich: Zuhause das Mietrecht mit automatischer Minderung, am Arbeitsplatz die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers über den betrieblichen Meldeweg.